Arbeitsrecht

  • Vertretung in Verfahren vor den Arbeitsgerichten, z.B. Kündigungsschutzprozesse
  • Beratung bei Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen
  • Haftungsfragen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen
  • Begleitung von Betriebsübergangs- oder Umstrukturierungsprozessen
  • Schutz besonderer Personengruppen, z.B. Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche
  • Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitskampf und Mitbestimmung

Ihr Ansprechpartner

  • RA Dr. Jens Heller