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Arbeitsrecht
- Vertretung in Verfahren vor den Arbeitsgerichten, z.B. Kündigungsschutzprozesse
- Beratung bei Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen
- Haftungsfragen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen
- Begleitung von Betriebsübergangs- oder Umstrukturierungsprozessen
- Schutz besonderer Personengruppen, z.B. Schwangere, Mütter, Schwerbehinderte, Jugendliche
- Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitskampf und Mitbestimmung
Ihr Ansprechpartner
- RA Dr. Jens Heller